Bundesrecht konsolidiert

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Auflassung zweier Abschnitte der B 41 Gmünder Straße Art. 1

Kurztitel

Auflassung zweier Abschnitte der B 41 Gmünder Straße

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 70/2001

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

03.02.2001

Außerkrafttretensdatum

Index

96/01 Bundesstraßengesetz 1971

Text

Die Straßenteile der B 41 Gmünder Straße von km 11,68 bis km 13,50 und von km 15,50 bis km 18,19 werden, soweit sie durch die Umlegung auf den bereits fertig gestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 97 aus 1984, bestimmten - Abschnitt "Dietmanns-Weitra" für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurden, als Bundesstraße aufgelassen.

Im Einzelnen sind die als Bundesstraße aufgelassenen Straßenabschnitte aus den beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Großdietmanns, Unserfrau-Altweitra und Weitra aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. B41/54-99 im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen.

Gesetzesnummer

20001166

Dokumentnummer

NOR40016397

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2001/70/A1/NOR40016397

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