Kurztitel

Auflassung zweier Abschnitte der B 41 Gmünder Straße

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 70 aus 2001,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

03.02.2001

Text

Die Straßenteile der B 41 Gmünder Straße von km 11,68 bis km 13,50 und von km 15,50 bis km 18,19 werden, soweit sie durch die Umlegung auf den bereits fertig gestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 97 aus 1984, bestimmten - Abschnitt "Dietmanns-Weitra" für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurden, als Bundesstraße aufgelassen.

Im Einzelnen sind die als Bundesstraße aufgelassenen Straßenabschnitte aus den beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Großdietmanns, Unserfrau-Altweitra und Weitra aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. B41/54-99 im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen.