Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Mutter-Kind-Pass-Verordnung 2002
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 8
Inkrafttretensdatum
01.11.2013
Außerkrafttretensdatum
30.09.2026
Abkürzung
MuKiPassV
Index
60/02 Arbeitnehmerschutz
Text
Überschreitung der Untersuchungstermine
§ 8.Paragraph 8,
Eine Überschreitung der im § 7 Abs. 2 bis 6 festgelegten Untersuchungstermine hat zur Weitergewährung des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe außer Betracht zu bleiben, wenn sie aus einem vom Anspruchsberechtigten nicht zu vertretenden Grund erfolgt (§ 7 Abs. 4 KBGG). Eine Überschreitung der im Paragraph 7, Absatz 2 bis 6 festgelegten Untersuchungstermine hat zur Weitergewährung des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe außer Betracht zu bleiben, wenn sie aus einem vom Anspruchsberechtigten nicht zu vertretenden Grund erfolgt (Paragraph 7, Absatz 4, KBGG).
Anmerkung
Fassung zuletzt geändert durch
BGBl. II Nr. 420/2013
Im RIS seit
17.12.2013
Zuletzt aktualisiert am
13.08.2026
Gesetzesnummer
20001694
Dokumentnummer
NOR40158786