Bundesrecht konsolidiert

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Gasölkennzeichnungsverordnung § 1

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Gasölkennzeichnungsverordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 450/2001

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

20.12.2001

Außerkrafttretensdatum

30.12.2003

Index

32/05 Verbrauchsteuern

Text

Paragraph eins, Gasöl, das besonders zu kennzeichnen ist, sind folgende Kennzeichnungsstoffe, jeweils gleichmäßig verteilt, beizumengen:

  1. Ziffer eins
    Ein benzinlöslicher roter Farbstoff in einer solchen Menge, dass ein Gemisch aus einem Teil gefärbtem und zehn Teilen ungefärbtem Gasöl eine noch mit freiem Auge erkennbar rote oder rötliche Färbung aufweist;
  2. Ziffer 2
    auf 1 000 Liter Gasöl bei 15 °C mindestens 6 Gramm N-Ethyl-N-[2-(1-Isobutoxyethoxy)ethyl]-4-(phenylazo)anilin (Identifizierung nach dem Colour Index: Solvent Yellow 124).

Gesetzesnummer

20001682

Dokumentnummer

NOR40025468

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