Ein benzinlöslicher roter Farbstoff in einer solchen Menge, dass ein Gemisch aus einem Teil gefärbtem und zehn Teilen ungefärbtem Gasöl eine noch mit freiem Auge erkennbar rote oder rötliche Färbung aufweist;
Gasölkennzeichnungsverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 450 aus 2001,
Paragraph eins
20.12.2001
30.12.2003
Paragraph eins, Gasöl, das besonders zu kennzeichnen ist, sind folgende Kennzeichnungsstoffe, jeweils gleichmäßig verteilt, beizumengen: