Bundesrecht konsolidiert

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Veterinärbehördliche Einfuhr- und Binnenmarktverordnung 2001 § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Veterinärbehördliche Einfuhr- und Binnenmarktverordnung 2001

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 355/2001 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 473/2008

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

25.03.2006

Außerkrafttretensdatum

17.12.2008

Abkürzung

EBVO 2001

Index

86/01 Veterinärrecht allgemein

Titel

Verordnung des Bundesministers für soziale Sicherheit und Generationen über die veterinärbehördliche Grenzkontrolle und über das innergemeinschaftliche Verbringen von Tieren, Waren und Gegenständen (Veterinärbehördliche Einfuhr- und Binnenmarktverordnung 2001; EBVO 2001)
StF: BGBl. II Nr. 355/2001

Präambel/Promulgationsklausel

Aufgrund der Paragraphen 4, 4 a und 4 b des Tierseuchengesetzes, RGBl. Nr. 177 aus 1909,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 67 aus 2005,, sowie aufgrund der Paragraphen 49 und 50 Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz-LMSVG, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 13 aus 2006,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 95 aus 2006,, und des Paragraph 2, Absatz eins bis 3 Tiergesundheitsgesetz (TGG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 133 aus 1999,, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 142 aus 2003,, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen, dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit, dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, verordnet:

                           INHALTSVERZEICHNIS

                              1. Hauptstück

                          Allgemeine Bestimmungen

§ 1   Sachlicher Geltungsbereich

§ 2   Begriffsbestimmungen

§ 3   Kundmachungen in den "Amtlichen Veterinärnachrichten"

§ 4   Verweisungen und umgesetzte EG-Vorschriften

                              2. Hauptstück

  Verkehr mit Tieren, Waren und Gegenständen gegenüber Drittstaaten

                               1. Abschnitt

                 Anwendungsbereich und Ausnahmebestimmungen

§ 5   Anwendungsbereich

§ 6   Veterinärabkommen

§ 7   Ausnahmen für Tiere

§ 8   Ausnahmen für Waren und Gegenstände

                               2. Abschnitt

                 Allgemeine Ein- und Durchfuhrbestimmungen

§ 9   Bescheinigungen

§ 10  Formulare

§ 11  Anforderungen an kontrollpflichtige Sendungen

§ 12  Ein- und Durchfuhrbewilligungen

                               3. Abschnitt

                 Besondere Ein- und Durchfuhrbestimmungen

§ 13  Zulassung ausländischer Betriebe

§ 14  Bewilligungsfreie Einfuhr

§ 15  Bewilligungspflichtige Einfuhr

§ 16  Ein- und Durchfuhrverbote wegen Seuchenausbrüchen oder

      Anwendung verbotener Stoffe

§ 17  Einfuhrverbote wegen Verstoßes gegen Vorschriften des

      Bestimmungsstaates

§ 18  Einfuhrverbote für Fleisch

§ 19  Sonstige Ein- und Durchfuhrverbote

§ 20  Durchfuhr von Tieren

§ 21  Durchfuhr von Waren und Gegenständen

§ 22  Wiedereinfuhr von Tieren

§ 23  Wiedereinfuhr von Waren und Gegenständen

§ 24  Transportmittel und -behältnisse

§ 25  Transport von Tieren an den Bestimmungsort

§ 26  Transport von Waren und Gegenständen an den Bestimmungsort

                               4. Abschnitt

                    Veterinärbehördliche Grenzkontrolle

§ 27  Ort der Grenzkontrolle

§ 28  Kontrollorgane

§ 29  Packstück- und Raumverschlüsse

§ 30  Einfuhr von Waren und Gegenständen in Freizonen, Freilager,

      Zolllager oder in Lager von Schiffsausstattern

§ 31  Sonstige Einfuhr von Waren und Gegenständen

§ 32  Anmeldung von Sendungen

§ 33  Grenztierärztliche Untersuchung

§ 34  Dokumentenprüfung, Nämlichkeitskontrolle und physische

      Untersuchung

§ 35  Grenztierärztliche Abfertigung

§ 36  Ausnahmsweise Zulassung der Ein- oder Durchfuhr

§ 37  Zurückweisung

§ 38  Tiere, Waren und Gegenstände, die nicht der

      grenztierärztlichen Kontrolle gestellt wurden

§ 39  Gebühren

                               5. Abschnitt

                       Kontrollbefugnisse der Behörde

§ 40  Kontrollpflichtige Sendungen

§ 41  Andere Sendungen

§ 42  Pflichten des Verfügungsberechtigten

§ 43  Aufgaben der Zollbehörde

                              3. Hauptstück

        Verkehr mit Tieren, Waren und Gegenständen gegenüber

   EG-Mitgliedstaaten und den in Anlage 20 lit. B und C genannten

                                Gebieten

                               1. Abschnitt

                     Anwendungsbereich und Allgemeines

§ 44  Anwendungsbereich

§ 45  Bescheinigungen

                               2. Abschnitt

                     Innergemeinschaftliches Verbringen

§ 46  Transportmittel und -behältnisse

§ 47  Bewilligungsfreies Verbringen

§ 48  Bewilligungspflichtiges Verbringen

§ 49  Verbringungsverbot für Tiere

§ 50  Verbringungsverbot für Fleisch

§ 51  Besonderes Verbringungsverbot für Tiere und Waren

§ 52  Verbringen nach anderen EG-Mitgliedstaaten und den in

      Anlage 20 lit. B und C genannten Gebieten

§ 53  Verbringen aus anderen EG-Mitgliedstaaten und den in Anlage 20

      lit. B und C genannten Gebieten

§ 54  Anzeige und Registrierung von Betrieben

§ 55  Betriebliche Aufzeichnungen

§ 56  Zulassungsbedürftige Betriebe und Einrichtungen

§ 57  Zulassungsverfahren

§ 58  Kennzeichnung

§ 59  Anzeige der Ankunft

§ 60  Maßnahmen bei Gefahr einer Seuchenverbreitung

§ 61  Sonstige Maßnahmen

                               3. Abschnitt

                            Ausnahmebestimmungen

§ 62  Tiere

§ 63  Waren

                               4. Abschnitt

                        Kontrollbefugnisse der Behörde

§ 64  Behördliche Maßnahmen

§ 65  Pflichten des Verfügungsberechtigten beziehungsweise

      Betriebsinhabers

                              4. Hauptstück

                            Schlussbestimmungen

§ 66  Unberührt bleibende Vorschriften

§ 67  Außer-Kraft-Treten von Vorschriften

§ 68  In-Kraft-Treten

Anlage 1     Kontrollpflichtige Sendungen

Anlage 2     Tierseuchen, die ein Ein- und Durchfuhrverbot zur Folge

             haben

Anlage 3     Anforderungen an Transportmittel und -behältnisse

Anlage 4     Dienstsiegel der Grenztierärzte

Anlage 5     Dienstabzeichen der Grenztierärzte

Anlage 6     Grenzkontrollgebühren und Betriebsgebühren

Anlage 7     Innergemeinschaftliches Verbringen von Tieren, Waren

             und Gegenständen nach EG-gemeinschaftsrechtlich

             festgelegten Anforderungen

Anlage 8     Sendungen, deren innergemeinschaftliches Verbringen

             einer Bewilligung bedarf

Anlage 9     Tiere, deren innergemeinschaftliches Verbringen unter

             bestimmten Voraussetzungen verboten ist

Anlage 10    Ausnahmen vom Verbringungsverbot für Fleisch

Anlage 11    Andere Tiere, die nicht unmittelbar in den

             Bestimmungsbetrieb aufgenommen werden dürfen

Anlage 12    Waren, deren gewerbsmäßiges innergemeinschaftliches

             Verbringen vor Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen ist

Anlage 13    Zulassungsbedürftige Betriebe und Einrichtungen

Anlage 14    Zulassungsbedürftige Betriebe und Einrichtungen, die

             unter den Voraussetzungen des § 47 Abs. 3 Tiere

             verbringen

Anlage 15    Kennzeichnungsmethoden

Anlage 16    Ausnahmebestimmungen für Tiere mit bestimmten

             Verwendungszwecken und Bedingungen

Anlage 17    Ausnahmebestimmungen für Waren mit bestimmten

             Verwendungszwecken und unter bestimmten Bedingungen

Anlage 18    Voraussetzungen für die Zulassung von Schlachtbetrieben

             gemäß § 53

Anlage 19    Grenzaustrittstellen der Bahn und zugeordnete

             Grenzkontrollstellen bei der Durchfuhr

Anlage 20    Gebiete der Europäischen Gemeinschaft, des EWR und

             Gebiete mit Assoziationsverträgen

Anlage 21    Warenuntersuchung

Anlage 22    Bedingungen für Freizonen, Freilager und Zolllager, die

             nicht EG konforme Sendungen lagern dürfen

Schlagworte

Einfuhrbestimmung, Einfuhrbewilligung, Einfuhrverbot, Transportbehältnis, Packstückverschluss, Einfuhr

Zuletzt aktualisiert am

28.01.2009

Gesetzesnummer

20001601

Dokumentnummer

NOR30005109

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