(3)Absatz 3,Dem Bericht über die Erfolgskontrolle ist die Stellungnahme des Controlling-Beirates gemäß § 17a Abs. 7 des Bundeshaushaltsgesetzes anzuschließen.Dem Bericht über die Erfolgskontrolle ist die Stellungnahme des Controlling-Beirates gemäß Paragraph 17 a, Absatz 7, des Bundeshaushaltsgesetzes anzuschließen.