Verfüllungen im Grundwasserschwankungsbereich (HHGW plus 2,0 m) sollen ausschließlich mit dafür geeignetem Material [Gesamtschadstoff und Eluatgehalt gemäß Kategorie 0 (Null) des Merkblattes des Fachverbandes der Bauindustrie Österreichs:
Verwendung von Böden als Schüttung, Ausgabe 1. Juli 1998, bzw. Eluatgehalt entsprechend Eluatklasse Ic gemäß ÖNORM S 2072, Ausgabe 1. Dezember 1990], das die Qualität des Grundwassers nicht beeinträchtigt und von einem bekannten Anfallsort in gesicherter Menge und Kontrollierbarkeit stammt, vorgenommen werden. Die genannte ÖNORM ist beim Österreichischen Normungsinstitut, Heinestraße 38, Postfach 130, A-1021 Wien, zu beziehen; das Merkblatt bei der Wirtschaftskammer Österreich, Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien;Verwendung von Böden als Schüttung, Ausgabe 1. Juli 1998, bzw. Eluatgehalt entsprechend Eluatklasse römisch eins c gemäß ÖNORM S 2072, Ausgabe 1. Dezember 1990], das die Qualität des Grundwassers nicht beeinträchtigt und von einem bekannten Anfallsort in gesicherter Menge und Kontrollierbarkeit stammt, vorgenommen werden. Die genannte ÖNORM ist beim Österreichischen Normungsinstitut, Heinestraße 38, Postfach 130, A-1021 Wien, zu beziehen; das Merkblatt bei der Wirtschaftskammer Österreich, Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien;