Absatz eins,Für Nassbaggerungen in wasserwirtschaftlichen Vorranggebieten für die Trinkwasserversorgung ist zu beachten:
- Litera adie Grundwasserüberdeckung (Paragraph 2, Ziffer 3,) soll in ihrer natürlichen Mächtigkeit und Zusammensetzung erhalten bleiben, insbesondere um unvorhergesehene Stoffeinträge, die zu einer Gefährdung des Grundwassers führen können, zu vermeiden;
- Litera bdie natürliche Beschaffenheit des Grundwassers soll in physikalischer, chemischer, biologischer und bakteriologischer Hinsicht erhalten bleiben;
- Litera cdie im Grundwasser ablaufenden physikalisch-chemischen, biochemischen und biologischen Prozesse und Umsetzungen sollen durch anthropogene Einflüsse nicht beeinträchtigt werden;
- Litera datmosphärische Depositionen sollen weiterhin über die natürliche Grundwasserüberdeckung abgehalten, abgebaut oder abgepuffert werden, damit sie nicht ins Grundwasser gelangen können.