Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten erbrachten Leistungen für das Jahr 1999 Art. 1

Kurztitel

Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten erbrachten Leistungen für das Jahr 1999

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 129/2001

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

24.03.2001

Außerkrafttretensdatum

Index

27/01 Rechtsanwälte

Text

Die Höhe der vom Bund nach Paragraph 47, Absatz 5, RAO gesondert zu zahlenden Pauschalvergütung für Leistungen der nach Paragraph 45, RAO bestellten Rechtsanwälte in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach Paragraph 16, Absatz 4, RAO wird für das Jahr 1999 mit insgesamt 17 417 489,07 S festgesetzt.

Zuletzt aktualisiert am

20.11.2019

Gesetzesnummer

20001242

Dokumentnummer

NOR40017521

Navigation im Suchergebnis