Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten erbrachten Leistungen für das Jahr 1999
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 129 aus 2001,
römisch fünf
Artikel eins
24.03.2001
27/01 Rechtsanwälte
Die Höhe der vom Bund nach Paragraph 47, Absatz 5, RAO gesondert zu zahlenden Pauschalvergütung für Leistungen der nach Paragraph 45, RAO bestellten Rechtsanwälte in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach Paragraph 16, Absatz 4, RAO wird für das Jahr 1999 mit insgesamt 17 417 489,07 S festgesetzt.
20.11.2019
20001242
NOR40017521