Kurztitel

Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten erbrachten Leistungen für das Jahr 1999

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 129 aus 2001,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

24.03.2001

Index

27/01 Rechtsanwälte

Text

Die Höhe der vom Bund nach Paragraph 47, Absatz 5, RAO gesondert zu zahlenden Pauschalvergütung für Leistungen der nach Paragraph 45, RAO bestellten Rechtsanwälte in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach Paragraph 16, Absatz 4, RAO wird für das Jahr 1999 mit insgesamt 17 417 489,07 S festgesetzt.

Zuletzt aktualisiert am

20.11.2019

Gesetzesnummer

20001242

Dokumentnummer

NOR40017521