Bundesrecht konsolidiert

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Richtwerte nach dem Richtwertgesetz ab 1. 4. 2001 § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Richtwerte nach dem Richtwertgesetz ab 1. 4. 2001

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 125/2001

Typ

K

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

17.03.2001

Außerkrafttretensdatum

15.03.2002

Index

20/05 Wohn- und Mietrecht

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen
wurde ein Außer-Kraft-Trete-Datum gesetzt (vgl. BGBl. II Nr.
114/2002).

Titel

Kundmachung des Bundesministers für Justiz über die Änderung der Richtwerte nach dem Richtwertgesetz
StF: BGBl. II Nr. 125/2001

Präambel/Promulgationsklausel

Gemäß Paragraph 5, des Richtwertgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 800 aus 1993, Artikel römisch neun,, wird auf Grund der Verlautbarung der Statistik Austria vom 28. Februar 2001, kundgemacht, dass sich die mit den Verordnungen des Bundesministers für Justiz, BGBl. Nr. 140 bis 148 aus 1994,, festgesetzten Richtwerte mit Wirkung vom 1. April 2001 wie folgt ändern (wobei darauf hingewiesen wird, dass für den Vermieter allein auf Grund dieser Änderung der Richtwerte keine Verpflichtung zu einer entsprechenden Erhöhung des Hauptmietzinses besteht):

Gesetzesnummer

20001239

Dokumentnummer

NOR30001332

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