Richtwerte nach dem Richtwertgesetz ab 1. 4. 2001
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 125 aus 2001,
17.03.2001
15.03.2002
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen
wurde ein Außer-Kraft-Trete-Datum gesetzt vergleiche Bundesgesetzblatt römisch zwei Nr.
114 aus 2002,).
Kundmachung des Bundesministers für Justiz über die Änderung der Richtwerte nach dem Richtwertgesetz
StF: BGBl. II Nr. 125/2001
Gemäß Paragraph 5, des Richtwertgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 800 aus 1993, Artikel römisch neun,, wird auf Grund der Verlautbarung der Statistik Austria vom 28. Februar 2001, kundgemacht, dass sich die mit den Verordnungen des Bundesministers für Justiz, BGBl. Nr. 140 bis 148 aus 1994,, festgesetzten Richtwerte mit Wirkung vom 1. April 2001 wie folgt ändern (wobei darauf hingewiesen wird, dass für den Vermieter allein auf Grund dieser Änderung der Richtwerte keine Verpflichtung zu einer entsprechenden Erhöhung des Hauptmietzinses besteht):