Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung von Betriebsausgaben und Vorsteuerbeträgen bei Handelsvertretern
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
29.03.2000
Außerkrafttretensdatum
Index
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Beachte
Ist erstmals bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2000 anzuwenden (vgl. § 4).
Text
§ 1.Paragraph eins,
Bei einer Tätigkeit als Handelsvertreter im Sinne des Handelsvertretergesetzes 1993, BGBl. Nr. 88/1993, können im Rahmen Bei einer Tätigkeit als Handelsvertreter im Sinne des Handelsvertretergesetzes 1993, Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1993,, können im Rahmen
der Gewinnermittlung bestimmte Betriebsausgaben
der Entrichtung der Umsatzsteuer bestimmte abziehbare Vorsteuersteuerbeträge
jeweils mit Durchschnittssätzen angesetzt werden.
Zuletzt aktualisiert am
05.05.2022
Gesetzesnummer
20000477
Dokumentnummer
NOR40005465