Bundesrecht konsolidiert

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Verleihung der Bezeichnung „Fachhochschule“ an den Verein „Fachhochschul-Studiengänge Technikum Wien“ § 1

Kurztitel

Verleihung der Bezeichnung „Fachhochschule“ an den Verein „Fachhochschul-Studiengänge Technikum Wien“

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 363/2000

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.11.2000

Außerkrafttretensdatum

Index

72/02 Studienrecht allgemein

Text

Paragraph eins,

Dem Verein „Fachhochschul-Studiengänge Technikum Wien“ wird in seiner Eigenschaft als Einrichtung zur Durchführung von Fachhochschul-Studiengängen die Berechtigung verliehen, die Bezeichnung „Fachhochschule“ (abgekürzt „FHS“) zu führen.

Zuletzt aktualisiert am

13.10.2016

Gesetzesnummer

20000993

Dokumentnummer

NOR40012625

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