Kurztitel

Verleihung der Bezeichnung „Fachhochschule“ an den Verein „Fachhochschul-Studiengänge Technikum Wien“

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 363 aus 2000,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

01.11.2000

Text

Paragraph eins,

Dem Verein „Fachhochschul-Studiengänge Technikum Wien“ wird in seiner Eigenschaft als Einrichtung zur Durchführung von Fachhochschul-Studiengängen die Berechtigung verliehen, die Bezeichnung „Fachhochschule“ (abgekürzt „FHS“) zu führen.