Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Erstreckungsverordnung 2000
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
01.03.2000
Außerkrafttretensdatum
31.08.2002
Index
97 Öffentliches Auftragswesen
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber durch Wegfall der gesetzlichen
Grundlage gegenstandslos (vgl.
BGBl. I Nr. 99/2002).
Text
Sachlicher Geltungsbereich
§ 2.Paragraph 2,
(1)Absatz eins,Die Erweiterung des Rechtsschutzbereiches des Bundesvergabegesetzes 1997 gemäß § 1 gilt ausschließlich für Bau- und Baukonzessionsaufträge, bei denen folgende Auftragswerte nicht unterschritten werden:Die Erweiterung des Rechtsschutzbereiches des Bundesvergabegesetzes 1997 gemäß Paragraph eins, gilt ausschließlich für Bau- und Baukonzessionsaufträge, bei denen folgende Auftragswerte nicht unterschritten werden:
bei Bau- und Baukonzessionsaufträgen gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 und 3 und Abs. 2 sowie § 11 Abs. 3 BVergG 14 Mio. Schilling ohne Umsatzsteuer,bei Bau- und Baukonzessionsaufträgen gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 2 und 3 und Absatz 2, sowie Paragraph 11, Absatz 3, BVergG 14 Mio. Schilling ohne Umsatzsteuer,
bei Bau- und Baukonzessionsaufträgen gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 BVergG 7 Mio. Schilling ohne Umsatzsteuer.bei Bau- und Baukonzessionsaufträgen gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer eins, BVergG 7 Mio. Schilling ohne Umsatzsteuer.
(2)Absatz 2,Bauaufträge, insbesondere die von diesen erfaßten Bauwerke, dürfen nicht in der Absicht aufgeteilt werden, sie der Anwendung dieser Verordnung zu entziehen.
Anmerkung
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 24. September
2002, G 217/02, V 53/02-8, dem Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit zugestellt am 7. November 2002, ausgesprochen, dass die
Wortfolge "Bau- und" in Abs. 1 Z 2 gesetzwidrig war (vgl. BGBl. II
Nr. 494/2002).
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 24. September
2002, Z G 215/02, V 52/02, dem Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit, zugestellt am 31. Oktober 2002, ausgesprochen, dass die
Wortfolge "2 und" in Abs. 1 Z 1 gesetzwidrig war (vgl. BGBl. II Nr.
17/2003).
Schlagworte
Bauauftrag
Zuletzt aktualisiert am
28.01.2015
Gesetzesnummer
20000375
Dokumentnummer
NOR40003818