Absatz eins,Die Erweiterung des Rechtsschutzbereiches des Bundesvergabegesetzes 1997 gemäß Paragraph eins, gilt ausschließlich für Bau- und Baukonzessionsaufträge, bei denen folgende Auftragswerte nicht unterschritten werden:
- Ziffer einsbei Bau- und Baukonzessionsaufträgen gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 2 und 3 und Absatz 2, sowie Paragraph 11, Absatz 3, BVergG 14 Mio. Schilling ohne Umsatzsteuer,
- Ziffer 2bei Bau- und Baukonzessionsaufträgen gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer eins, BVergG 7 Mio. Schilling ohne Umsatzsteuer.