Bundesrecht konsolidiert

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Bestimmung des Straßenverlaufes der B 200 Bregenzerwald Straße im Bereich der Gemeinde Andelsbuch Art. 1

Kurztitel

Bestimmung des Straßenverlaufes der B 200 Bregenzerwald Straße im Bereich der Gemeinde Andelsbuch

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 33/2000

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

03.02.2000

Außerkrafttretensdatum

Index

96/01 Bundesstraßengesetz 1971

Text

Der Straßenverlauf der B 200 Bregenzerwald Straße wird im Bereich der Gemeinde Andelsbuch wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 22,06, umfährt den Weiler Bersbuch im Norden und bindet bei km 23,27 wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Vorarlberger Landesregierung sowie bei der Gemeinde Andelsbuch aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. BS-9634/0 im Maßstab 1:2 000) zu ersehen. - Die Festlegung der Straßenachse erfolgte auf Grundlage des vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten mit Erlaß Ziffer 819, 200/21-VI/B/5/98 vom 6. November 1998 genehmigten Einreichprojektes 1998 “Andelsbuch, Umfahrung Bersbuch”.

Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2026

Gesetzesnummer

20000373

Dokumentnummer

NOR40003815

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2000/33/A1/NOR40003815

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