Bestimmung des Straßenverlaufes der B 200 Bregenzerwald Straße im Bereich der Gemeinde Andelsbuch
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 33 aus 2000,
römisch fünf
Artikel eins
03.02.2000
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Der Straßenverlauf der B 200 Bregenzerwald Straße wird im Bereich der Gemeinde Andelsbuch wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 22,06, umfährt den Weiler Bersbuch im Norden und bindet bei km 23,27 wieder in den Bestand ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Vorarlberger Landesregierung sowie bei der Gemeinde Andelsbuch aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. BS-9634/0 im Maßstab 1:2 000) zu ersehen. - Die Festlegung der Straßenachse erfolgte auf Grundlage des vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten mit Erlaß Ziffer 819, 200/21-VI/B/5/98 vom 6. November 1998 genehmigten Einreichprojektes 1998 “Andelsbuch, Umfahrung Bersbuch”.
Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
19.03.2026
20000373
NOR40003815