Bundesrecht konsolidiert

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Verbot des Inverkehrbringens von kosmetischen Mitteln § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Verbot des Inverkehrbringens von kosmetischen Mitteln

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 312/2000

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

22.09.2000

Außerkrafttretensdatum

11.08.2014

Index

82/05 Lebensmittelrecht

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber durch Wegfall der gesetzlichen Grundlage gegenstandslos (vgl. BGBl. I Nr. 67/2014).

Titel

Verordnung der Bundesministerin für soziale Sicherheit und
Generationen, mit der der Zeitpunkt für das Inkrafttreten des
Verbotes des Inverkehrbringens von kosmetischen Mitteln, die im
Tierversuch überprüft worden sind, verschoben wird
[CELEX-Nr.: 300L0041]
StF: BGBl. II Nr. 312/2000

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Paragraph eins, Absatz 2, Ziffer eins, des Bundesgesetzes über das Verbot des Inverkehrbringens von kosmetischen Mitteln, die im Tierversuch überprüft worden sind, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 62 aus 2000,, wird verordnet:

Zuletzt aktualisiert am

13.08.2014

Gesetzesnummer

20000904

Dokumentnummer

NOR30000970

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