Kurztitel

Verbot des Inverkehrbringens von kosmetischen Mitteln

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 312 aus 2000,

Inkrafttretensdatum

22.09.2000

Außerkrafttretensdatum

11.08.2014

Beachte

Zwar nicht formell aufgehoben, aber durch Wegfall der gesetzlichen Grundlage gegenstandslos vergleiche Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 67 aus 2014,).

Langtitel

Verordnung der Bundesministerin für soziale Sicherheit und

Generationen, mit der der Zeitpunkt für das Inkrafttreten des

Verbotes des Inverkehrbringens von kosmetischen Mitteln, die im

Tierversuch überprüft worden sind, verschoben wird

[CELEX-Nr.: 300L0041]

StF: BGBl. II Nr. 312/2000

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Paragraph eins, Absatz 2, Ziffer eins, des Bundesgesetzes über das Verbot des Inverkehrbringens von kosmetischen Mitteln, die im Tierversuch überprüft worden sind, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 62 aus 2000,, wird verordnet: