Bundesrecht konsolidiert

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Festgesetzte Beträge in Schilling-Berechnung in Euro § 1

Kurztitel

Festgesetzte Beträge in Schilling-Berechnung in Euro

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 279/2000

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.09.2000

Außerkrafttretensdatum

Index

32/05 Verbrauchsteuern
32/06 Verkehrsteuern
92 Luft- und Weltraumfahrt

Beachte

Zum Bezugszeitraum vgl. § 5.

Text

Paragraph eins,

Im Falle einer Selbstberechnung von bundesrechtlich geregelten öffentlichen Abgaben in Euro ist – ausgenommen in den in Paragraph 2, angeführten Fällen – der jeweils angeführte Schillingbetrag in Euro umzurechnen und auf den nächstliegenden Cent auf- oder abzurunden. Bei einem Ergebnis genau in der Mitte wird der Betrag aufgerundet.

Zuletzt aktualisiert am

03.05.2018

Gesetzesnummer

20000871

Dokumentnummer

NOR40011087

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