Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Festgesetzte Beträge in Schilling-Berechnung in Euro
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.09.2000
Außerkrafttretensdatum
Index
32/05 Verbrauchsteuern
32/06 Verkehrsteuern
92 Luft- und Weltraumfahrt
Beachte
Zum Bezugszeitraum vgl. § 5.
Text
§ 1.Paragraph eins,
Im Falle einer Selbstberechnung von bundesrechtlich geregelten öffentlichen Abgaben in Euro ist – ausgenommen in den in § 2 angeführten Fällen – der jeweils angeführte Schillingbetrag in Euro umzurechnen und auf den nächstliegenden Cent auf- oder abzurunden. Bei einem Ergebnis genau in der Mitte wird der Betrag aufgerundet. Im Falle einer Selbstberechnung von bundesrechtlich geregelten öffentlichen Abgaben in Euro ist – ausgenommen in den in Paragraph 2, angeführten Fällen – der jeweils angeführte Schillingbetrag in Euro umzurechnen und auf den nächstliegenden Cent auf- oder abzurunden. Bei einem Ergebnis genau in der Mitte wird der Betrag aufgerundet.
Zuletzt aktualisiert am
03.05.2018
Gesetzesnummer
20000871
Dokumentnummer
NOR40011087