Festgesetzte Beträge in Schilling-Berechnung in Euro
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 279 aus 2000,
römisch fünf
Paragraph eins
01.09.2000
32/05 Verbrauchsteuern; 32/06 Verkehrsteuern; 92 Luft- und Weltraumfahrt
Zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 5,
Im Falle einer Selbstberechnung von bundesrechtlich geregelten öffentlichen Abgaben in Euro ist – ausgenommen in den in Paragraph 2, angeführten Fällen – der jeweils angeführte Schillingbetrag in Euro umzurechnen und auf den nächstliegenden Cent auf- oder abzurunden. Bei einem Ergebnis genau in der Mitte wird der Betrag aufgerundet.
03.05.2018
20000871
NOR40011087