(3)Absatz 3,Die Qualitätsnormen betreffen die administrativen Aspekte der Zeugniserteilung, sämtliche Ausbildungskurse und Programme, die vorgenommenen Prüfungen und Bewertungen sowie die erforderliche Befähigung und Erfahrung von Ausbildern und Prüfern, und zwar in Bezug auf Strategien, Systeme, Kontrollen und interne Qualitätssicherungsprüfungen, die die Erreichung der vorgegebenen Ziele gewährleisten sollen.