Es ist ein betrieblicher Rettungs- und Evakuierungsplan, der insbesondere die Betreuung der Besucher im Evakuierungsfall, die Kommunikation, die Herbeiholung externer Hilfe, die Art der Benachrichtigung und die zu benachrichtigende Stellen, die Vornahme der Wetterumkehr, Rettungstrupps, Fluchtkammern usw. zu regeln hat, unter Mitwirkung eines Sachverständigen für das Grubenrettungswesen zu erstellen. Nach diesem betrieblichen Rettungs- und Evakuierungsplan, der den verantwortlichen Personen und den Führungspersonen nachweislich zur Kenntnis zu bringen ist, ist vorzugehen. Wesentlich dabei ist die Gewährleistung der Rettung und Bergung von Personen aus dem Schaubergwerk .