Bei Umwidmung von Grubenbauen für ein Schaubergwerk oder deren Gewältigung oder Teil-Neuauffahrung ist zu berücksichtigen, dass es sich um langlebige Grubenbaue handelt. Die Möglichkeit des Eintretens von Verbrüchen, Wassereinbrüchen und Steinfall ist festzustellen. Entsprechende Gegenmaßnahmen sind vorzusehen.