Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Straßengüterverkehr Ungarn (steuerliche Behandlung)
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.07.2000
Außerkrafttretensdatum
30.06.2001
Index
32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Beachte
Zum Bezugszeitraum vgl. § 3.
Titel
Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Erzielung einer den Grundsätzen der Gegenseitigkeit entsprechenden Behandlung bei der Besteuerung des grenzüberschreitenden Straßengüterverkehrs im Verhältnis zu Ungarn
StF:
BGBl. II Nr. 200/2000
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 48 der Bundesabgabenordnung wird zur Erzielung einer der Grundsätzen der Gegenseitigkeit entsprechenden Behandlung bei der Besteuerung des grenzüberschreitenden Straßengüterverkehrs im Verhältnis zu Ungarn verordnet: Auf Grund des Paragraph 48, der Bundesabgabenordnung wird zur Erzielung einer der Grundsätzen der Gegenseitigkeit entsprechenden Behandlung bei der Besteuerung des grenzüberschreitenden Straßengüterverkehrs im Verhältnis zu Ungarn verordnet:
Gesetzesnummer
20000767
Dokumentnummer
NOR30000824