Straßengüterverkehr Ungarn (steuerliche Behandlung)
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 200 aus 2000,
01.07.2000
30.06.2001
Zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 3,
Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Erzielung einer den Grundsätzen der Gegenseitigkeit entsprechenden Behandlung bei der Besteuerung des grenzüberschreitenden Straßengüterverkehrs im Verhältnis zu Ungarn
StF: BGBl. II Nr. 200/2000
idF:
BGBl. II Nr. 23/2001
Auf Grund des Paragraph 48, der Bundesabgabenordnung wird zur Erzielung einer der Grundsätzen der Gegenseitigkeit entsprechenden Behandlung bei der Besteuerung des grenzüberschreitenden Straßengüterverkehrs im Verhältnis zu Ungarn verordnet: