Technisches Zeichnen
§ 10. (1) Die Prüfung hat die Herstellung einer Werkstattzeichnung für eine Brillenfassung und einer Bildkonstruktion durch kombiniertes Linsen-Prismensystem zu umfassen.Paragraph 10, (1) Die Prüfung hat die Herstellung einer Werkstattzeichnung für eine Brillenfassung und einer Bildkonstruktion durch kombiniertes Linsen-Prismensystem zu umfassen.
(2)Absatz 2,Die Aufgabe ist so zu stellen, dass sie in der Regel in 120 Minuten durchgeführt werden kann.
(3)Absatz 3,Die Prüfung ist nach 140 Minuten zu beenden.