Bundesrecht konsolidiert

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Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz § 1

Kurztitel

Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 15/2000 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 294/2005

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.10.2005

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

B-VGÜ

Index

63/04 Bundesbedienstetenschutz

Text

Anwendung von Bestimmungen der VGÜ

Paragraph eins,

Die Paragraphen eins und 2, 3 Absatz eins, Ziffer eins und 3, Paragraphen 4 bis 8 sowie die Anlagen 1 und 2 der Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz (VGÜ), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 27 aus 1997,, in der jeweiligen Fassung sind mit der Maßgabe anzuwenden, dass

  1. Ziffer eins
    in allen Zitaten, ausgenommen in Paragraph 5, Absatz 4, der VGÜ, an Stelle des Begriffes „ArbeitnehmerInnenschutzgesetz“ oder „ASchG“ der Begriff „B-BSG“ tritt,
  2. Ziffer 2
    an die Stelle der Begriffe „Arbeitnehmer“, „Arbeitnehmerinnen“ und „Arbeitgeber“, „Arbeitgeberin“ die Begriffe „Bedienstete“ und „der Dienstgeber“ im jeweils richtigen grammatikalischen Zusammenhang treten und
  3. Ziffer 3
    in den Anlagen die Hinweise auf Tätigkeiten im Rahmen von Gasrettungsdiensten, Grubenwehren, Gasschutzwehren sowie als deren ortskundige Führer entfallen.

Zuletzt aktualisiert am

14.03.2025

Gesetzesnummer

20000348

Dokumentnummer

NOR40069387

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2000/15/P1/NOR40069387

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