Bundesrecht konsolidiert

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Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz § 1

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 15/2000

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.02.2000

Außerkrafttretensdatum

30.09.2005

Abkürzung

B-VGÜ

Index

63/04 Bundesbedienstetenschutz

Text

Anwendung von Bestimmungen der VGÜ

Paragraph eins,
  1. Absatz eins,Die Paragraphen eins und 2, 3 Absatz eins, Ziffer eins und 3, Paragraphen 4 bis 8 sowie die Anlagen 1 und 2 der Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz (VGÜ), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 27 aus 1997,, in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 412 aus 1999, sind mit der Maßgabe anzuwenden, dass
    1. Ziffer eins
      in allen Zitaten, ausgenommen in Paragraph 5, Absatz 4, der VGÜ, an Stelle des Begriffes “ArbeitnehmerInnenschutzgesetz” oder “ASchG” der Begriff “B-BSG” tritt,
    2. Ziffer 2
      an die Stelle der Begriffe “Arbeitnehmer”, “Arbeitnehmerinnen” und “Arbeitgeber”, “Arbeitgeberin” die Begriffe “Bedienstete” und “der Dienstgeber” im jeweils richtigen grammatikalischen Zusammenhang treten und
    3. Ziffer 3
      in den Anlagen die Hinweise auf Tätigkeiten im Rahmen von Gasrettungsdiensten, Grubenwehren, Gasschutzwehren sowie als deren ortskundige Führer entfallen.
  2. Absatz 2,Verweise auf die VGÜ beziehen sich auf die in Absatz eins, angeführte Fassung.

Zuletzt aktualisiert am

14.03.2025

Gesetzesnummer

20000348

Dokumentnummer

NOR40003209

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2000/15/P1/NOR40003209

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