Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Geschäftsordnung der Interministeriellen Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen gemäß dem Bundes-Gleichbehandlungsgesetz
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 7
Inkrafttretensdatum
24.03.1999
Außerkrafttretensdatum
Index
63/08 Sonstiges Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
Text
Geschäftsführung
§ 7.Paragraph 7,
(1)Absatz eins,Die Geschäftsführung der IMAG obliegt dem Bundeskanzleramt.
(2)Absatz 2,Zu den Aufgaben der Geschäftsführung gehören, neben der Abwicklung der laufenden Geschäfte, vor allem die Protokollführung bei den Sitzungen.
(3)Absatz 3,Die Geschäfte sind unter der Leitung der Vorsitzenden zu führen.
Zuletzt aktualisiert am
18.04.2016
Gesetzesnummer
10009148
Dokumentnummer
NOR12116347
Alte Dokumentnummer
N6199913310U