Kurztitel

Geschäftsordnung der Interministeriellen Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen gemäß dem Bundes-Gleichbehandlungsgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 91 aus 1999,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 7

Inkrafttretensdatum

24.03.1999

Text

Geschäftsführung

Paragraph 7,

  1. Absatz eins,Die Geschäftsführung der IMAG obliegt dem Bundeskanzleramt.
  2. Absatz 2,Zu den Aufgaben der Geschäftsführung gehören, neben der Abwicklung der laufenden Geschäfte, vor allem die Protokollführung bei den Sitzungen.
  3. Absatz 3,Die Geschäfte sind unter der Leitung der Vorsitzenden zu führen.