(2)Absatz 2,Die Einberufung zu einer IMAG-Sitzung kann auch auf Verlangen von einem Viertel der Mitglieder erfolgen. Verlangen fünf Mitglieder der IMAG die Einberufung, so ist dem so rechtzeitig zu entsprechen, daß die IMAG innerhalb von vier Wochen nach Einlangen eines solchen Verlangens zusammentritt. Diesem schriftlichen Verlangen ist gleichzeitig die Tagesordnung anzuschließen.