Auf Grund des § 48 des Bundesgesetzes über die Vertretung der Studierenden an den Universitäten (Hochschülerschaftsgesetz 1998 - HSG 1998), BGBl. I Nr. 22/1999, wird verordnet: Auf Grund des Paragraph 48, des Bundesgesetzes über die Vertretung der Studierenden an den Universitäten (Hochschülerschaftsgesetz 1998 - HSG 1998), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 22 aus 1999,, wird verordnet:
Inhaltsverzeichnis
1. Abschnitt
Einrichtung und Aufgaben der Wahlkommissionen
§ 1. Wahlkommissionen
§ 2. Zusammensetzung der Wahlkommission bei der Österreichischen
Hochschülerschaft
§ 3. Zusammensetzung der Wahlkommissionen bei den
Hochschülerschaften an den Universitäten
§ 4. Aufgaben der Vorsitzenden der Wahlkommissionen und der
Stellvertreterinnen und Stellvertreter
§ 5. Mitglieder der Wahlkommissionen
§ 6. Beobachterinnen und Beobachter in den Wahlkommissionen
§ 7. Umbildung der Wahlkommissionen
§ 8. Beschlußerfordernisse in den Wahlkommissionen
§ 9. Einberufung der Wahlkommissionen
§ 10. Niederschrift
§ 11. Unterkommissionen
§ 12. Aufgaben der Wahlkommissionen
§ 13. Verlautbarung der Wahltage
2. Abschnitt
Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse
§ 14. Erfassung der Wahlberechtigten (Wählerinnen- und
Wählerverzeichnisse)
§ 15. Stichtag
§ 16. Einsprüche gegen die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse
3. Abschnitt
Wahlvorschläge
§ 17. Wahlvorschläge
§ 18. Bezeichnung der wahlwerbenden Gruppen
§ 19. Kandidatinnen- und Kandidatenliste
§ 20. Zustimmungserklärungen
§ 21. Zustellungsbevollmächtigte Vertreterinnen und Vertreter
§ 22. Unterstützungserklärungen
§ 23. Kandidatur für Studienrichtungsvertretungen
§ 24. Prüfung und Verbesserung von Wahlvorschlägen und Kandidaturen
§ 25. Zurückziehung von Wahlvorschlägen und Kandidaturen
§ 26. Ungültige Wahlvorschläge und Kandidaturen
§ 27. Zulassung und Veröffentlichung der Wahlvorschläge
4. Abschnitt
Durchführung der Wahlen
§ 28. Bekanntmachung der Wahlen
§ 29. Wahllokale
§ 30. Wahlzelle
§ 31. Leitung der Wahl und Beginn der Wahlhandlung
§ 32. Wahlkuverts
§ 33. Ausübung des Wahlrechts
§ 34. Feststellung der Identität und der Wahlberechtigung
§ 35. Stimmabgabe
§ 36. Abstimmungsverzeichnis
§ 37. Vermerk im Ausweis für Studierende
§ 38. Zweifelsfälle
§ 39. Amtlicher Stimmzettel
§ 40. Gültiger Stimmzettel
§ 41. Ungültiger Stimmzettel
§ 42. Prüfung der Stimmzettel und Stimmenzählung
§ 43. Beurkundung des Wahlvorganges
§ 44. Besondere Umstände
5. Abschnitt
Wahlergebnis
§ 45. Feststellung des Wahlergebnisses
§ 46. Zuweisung der Mandate
§ 47. Verlautbarung des Wahlergebnisses
§ 48. Verständigung der Gewählten
§ 49. Einsprüche gegen die Wahl der Bundesvertretung
§ 50. Einsprüche gegen die Wahlen der Universitätsvertretungen,
Fakultätsvertretungen und Studienrichtungsvertretungen
§ 51. Wahlwiederholung
6. Abschnitt
Schlußbestimmungen
§ 52. Übergangsbestimmungen
Anlage 1 Niederschrift
Anlage 2 Wahlvorschlag (Anm.: Anlage nicht darstellbar)
Anlage 3 Unterstützungserklärungen zum Wahlvorschlag
(Anm.: Anlage nicht darstellbar)
Anlage 4 Bekanntgabe der Kandidatur (Anm.: Anlage nicht
darstellbar)
Anlage 5 Abstimmungsverzeichnis
Anlage 6 Amtlicher Stimmzettel
Anlage 7 Amtlicher Stimmzettel (Studienrichtungsvertretung)
Anlage 8 Beurkundung des Wahlvorganges
Anlage 8-A Bundesvertretung der Studierenden
Anlage 8-B Universitätsvertretung der Studierenden
Anlage 8-C Fakultätsvertretung
Anlage 8-D Studienrichtungsvertretung
Anlage 9 Zuweisung der Mandate
Anlage 10 Zuweisung der Mandate (Studienrichtungsvertretung)
Anlage 11 Verständigung