Hochschülerschaftswahlordnung 1999
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 60 aus 1999, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 122 aus 2001,
27.02.1999
28.02.2001
Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr über die Wahl der Organe der Vertretung der Studierenden an den Universitäten (Hochschülerschaftswahlordnung 1999 - HSWO 1999)
StF: BGBl. II Nr. 60/1999
idF:
BGBl. II Nr. 122/2001
Auf Grund des Paragraph 48, des Bundesgesetzes über die Vertretung der Studierenden an den Universitäten (Hochschülerschaftsgesetz 1998 - HSG 1998), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 22 aus 1999,, wird verordnet:
Inhaltsverzeichnis
1. Abschnitt
Einrichtung und Aufgaben der Wahlkommissionen
§ 1. Wahlkommissionen
§ 2. Zusammensetzung der Wahlkommission bei der Österreichischen
Hochschülerschaft
§ 3. Zusammensetzung der Wahlkommissionen bei den
Hochschülerschaften an den Universitäten
§ 4. Aufgaben der Vorsitzenden der Wahlkommissionen und der
Stellvertreterinnen und Stellvertreter
§ 5. Mitglieder der Wahlkommissionen
§ 6. Beobachterinnen und Beobachter in den Wahlkommissionen
§ 7. Umbildung der Wahlkommissionen
§ 8. Beschlußerfordernisse in den Wahlkommissionen
§ 9. Einberufung der Wahlkommissionen
§ 10. Niederschrift
§ 11. Unterkommissionen
§ 12. Aufgaben der Wahlkommissionen
§ 13. Verlautbarung der Wahltage
2. Abschnitt
Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse
§ 14. Erfassung der Wahlberechtigten (Wählerinnen- und
Wählerverzeichnisse)
§ 15. Stichtag
§ 16. Einsprüche gegen die Wählerinnen- und Wählerverzeichnisse
3. Abschnitt
Wahlvorschläge
§ 17. Wahlvorschläge
§ 18. Bezeichnung der wahlwerbenden Gruppen
§ 19. Kandidatinnen- und Kandidatenliste
§ 20. Zustimmungserklärungen
§ 21. Zustellungsbevollmächtigte Vertreterinnen und Vertreter
§ 22. Unterstützungserklärungen
§ 23. Kandidatur für Studienrichtungsvertretungen
§ 24. Prüfung und Verbesserung von Wahlvorschlägen und Kandidaturen
§ 25. Zurückziehung von Wahlvorschlägen und Kandidaturen
§ 26. Ungültige Wahlvorschläge und Kandidaturen
§ 27. Zulassung und Veröffentlichung der Wahlvorschläge
4. Abschnitt
Durchführung der Wahlen
§ 28. Bekanntmachung der Wahlen
§ 29. Wahllokale
§ 30. Wahlzelle
§ 31. Leitung der Wahl und Beginn der Wahlhandlung
§ 32. Wahlkuverts
§ 33. Ausübung des Wahlrechts
§ 34. Feststellung der Identität und der Wahlberechtigung
§ 35. Stimmabgabe
§ 36. Abstimmungsverzeichnis
§ 37. Vermerk im Ausweis für Studierende
§ 38. Zweifelsfälle
§ 39. Amtlicher Stimmzettel
§ 40. Gültiger Stimmzettel
§ 41. Ungültiger Stimmzettel
§ 42. Prüfung der Stimmzettel und Stimmenzählung
§ 43. Beurkundung des Wahlvorganges
§ 44. Besondere Umstände
5. Abschnitt
Wahlergebnis
§ 45. Feststellung des Wahlergebnisses
§ 46. Zuweisung der Mandate
§ 47. Verlautbarung des Wahlergebnisses
§ 48. Verständigung der Gewählten
§ 49. Einsprüche gegen die Wahl der Bundesvertretung
§ 50. Einsprüche gegen die Wahlen der Universitätsvertretungen,
Fakultätsvertretungen und Studienrichtungsvertretungen
§ 51. Wahlwiederholung
6. Abschnitt
Schlußbestimmungen
§ 52. Übergangsbestimmungen
Anlage 1 Niederschrift
Anlage 2 Wahlvorschlag (Anm.: Anlage nicht darstellbar)
Anlage 3 Unterstützungserklärungen zum Wahlvorschlag
(Anm.: Anlage nicht darstellbar)
Anlage 4 Bekanntgabe der Kandidatur (Anm.: Anlage nicht
darstellbar)
Anlage 5 Abstimmungsverzeichnis
Anlage 6 Amtlicher Stimmzettel
Anlage 7 Amtlicher Stimmzettel (Studienrichtungsvertretung)
Anlage 8 Beurkundung des Wahlvorganges
Anlage 8-A Bundesvertretung der Studierenden
Anlage 8-B Universitätsvertretung der Studierenden
Anlage 8-C Fakultätsvertretung
Anlage 8-D Studienrichtungsvertretung
Anlage 9 Zuweisung der Mandate
Anlage 10 Zuweisung der Mandate (Studienrichtungsvertretung)
Anlage 11 Verständigung