Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Organstrafverfügungenverordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 2
Inkrafttretensdatum
31.12.1999
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
OrgStVfgV
Index
40/01 Verwaltungsverfahrensgesetze
Text
Durchführung
§ 2.Paragraph 2,
Das Formular ist vom Organ im Durchschreibeverfahren in zwei Ausfertigungen auszufüllen, zu datieren und eigenhändig zu unterschreiben. Die Urschrift ist dem Beanstandeten zu übergeben. Die Vorlage einer Durchschrift des Formulars und die Abführung der eingehobenen Strafbeträge (Schecks, Originale der Kreditkartenbelege) an die Behörde hat unverzüglich zu erfolgen.
Zuletzt aktualisiert am
19.12.2013
Gesetzesnummer
20000324
Dokumentnummer
NOR40002858