Bundesrecht konsolidiert

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Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten erbrachten Leistungen für das Jahr 1998 Art. 1

Kurztitel

Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten erbrachten Leistungen für das Jahr 1998

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 499/1999

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

29.12.1999

Außerkrafttretensdatum

Index

27/01 Rechtsanwälte

Text

Die Höhe der vom Bund nach Paragraph 47, Absatz 5, RAO gesondert zu zahlenden Pauschalvergütung für Leistungen der nach Paragraph 45, RAO bestellten Rechtsanwälte in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach Paragraph 16, Absatz 4, RAO wird für das Jahr 1998 mit insgesamt 23 534 126,55 S festgesetzt.

Zuletzt aktualisiert am

27.11.2019

Gesetzesnummer

20000302

Dokumentnummer

NOR40002659

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