Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten erbrachten Leistungen für das Jahr 1998
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 499 aus 1999,
römisch fünf
Artikel eins
29.12.1999
27/01 Rechtsanwälte
Die Höhe der vom Bund nach Paragraph 47, Absatz 5, RAO gesondert zu zahlenden Pauschalvergütung für Leistungen der nach Paragraph 45, RAO bestellten Rechtsanwälte in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach Paragraph 16, Absatz 4, RAO wird für das Jahr 1998 mit insgesamt 23 534 126,55 S festgesetzt.
27.11.2019
20000302
NOR40002659