Kurztitel

Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten erbrachten Leistungen für das Jahr 1998

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 499 aus 1999,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

29.12.1999

Index

27/01 Rechtsanwälte

Text

Die Höhe der vom Bund nach Paragraph 47, Absatz 5, RAO gesondert zu zahlenden Pauschalvergütung für Leistungen der nach Paragraph 45, RAO bestellten Rechtsanwälte in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren nach Paragraph 16, Absatz 4, RAO wird für das Jahr 1998 mit insgesamt 23 534 126,55 S festgesetzt.

Zuletzt aktualisiert am

27.11.2019

Gesetzesnummer

20000302

Dokumentnummer

NOR40002659