Bundesrecht konsolidiert

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Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der A 13 Brenner Autobahn – Autobahnzubringer Patsch im Bereich der Gemeinde Patsch Art. 1

Kurztitel

Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der A 13 Brenner Autobahn – Autobahnzubringer Patsch im Bereich der Gemeinde Patsch

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 417/1999

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

30.10.1999

Außerkrafttretensdatum

Index

96/01 Bundesstraßengesetz 1971

Text

Der Autobahnzubringer Patsch im Zuge der A 13 Brenner Autobahn wird von der Zufahrt Ahrnhof bis zur Einbindung in die L 38 Ellbögener Landesstraße bei deren km 10,33 als Bundesstraße aufgelassen.

Im einzelnen ist der als Bundesstraße aufgelassene Straßenteil (gelb ausgewiesen) aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Tiroler Landesregierung sowie bei der Gemeinde Patsch aufliegenden Planunterlagen zu ersehen.

Zuletzt aktualisiert am

26.02.2026

Gesetzesnummer

20000211

Dokumentnummer

NOR40001705

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/1999/417/A1/NOR40001705

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