Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der A 13 Brenner Autobahn – Autobahnzubringer Patsch im Bereich der Gemeinde Patsch
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 417 aus 1999,
römisch fünf
Artikel eins
30.10.1999
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Der Autobahnzubringer Patsch im Zuge der A 13 Brenner Autobahn wird von der Zufahrt Ahrnhof bis zur Einbindung in die L 38 Ellbögener Landesstraße bei deren km 10,33 als Bundesstraße aufgelassen.
Im einzelnen ist der als Bundesstraße aufgelassene Straßenteil (gelb ausgewiesen) aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Tiroler Landesregierung sowie bei der Gemeinde Patsch aufliegenden Planunterlagen zu ersehen.
26.02.2026
20000211
NOR40001705