Auf Grund der §§ 3, 7, 21, 24, 60 und 61 in Verbindung mit § 132 Abs. 2 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes, BGBl. Nr. 450/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 70/1999, wird verordnet:Auf Grund der Paragraphen 3, 7, 21, 24, 60 und 61 in Verbindung mit Paragraph 132, Absatz 2, des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 450 aus 1994,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 70 aus 1999,, wird verordnet:
Inhaltsverzeichnis
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 1. Geltungsbereich
§ 2. Gefahrenraum
2. Abschnitt
Verkehrswege und Arbeitsplätze im Bereich von Gleisen
§ 3. Verkehrswege
§ 4. Verkehrswege für Schienenfahrzeuge
§ 5. Sicherheitsraum
§ 6. Seitlicher Sicherheitsabstand
§ 7. Bedienungsraum
§ 8. Sonderbestimmungen für Tunnel
§ 9. Gleisenden
§ 10. Laderampen
§ 11. Beleuchtungseinrichtungen
§ 12. Kreuzungen mit anderen schienengebundenen
Transporteinrichtungen
3. Abschnitt
Arbeitsvorgänge
§ 13. Betriebsanweisungen
§ 14. Allgemeine Bestimmungen über das Verhalten im Gefahrenraum von
Gleisen
§ 15. Bewegen von Schienenfahrzeugen
§ 16. Kuppeln
§ 17. Verhalten auf Schienenfahrzeugen während der Fahrt
§ 18. Aufstellen und Sichern von Schienenfahrzeugen
§ 19. Be- und Entladen von Schienenfahrzeugen
§ 20. Benutzung von Drehscheiben und Schiebebühnen
§ 21. Bewachung von schienengleichen Eisenbahnübergängen
§ 22. Persönliche Schutzausrüstung und Arbeitskleidung
§ 23. Ausrüstung mit Arbeitsmitteln
§ 24. Einsatz von Arbeitnehmern
4. Abschnitt
Zusatzbestimmungen für Bauarbeiten
§ 25. Betriebsanweisungen für Bauarbeiten
§ 26. Sicherungsmaßnahmen
§ 27. Einsatz der Sicherungsaufsicht
§ 28. Aufgaben der Sicherungsaufsicht
§ 29. Einsatz von Sicherungsposten
§ 30. Aufgaben der Sicherungsposten
§ 31. Ausrüstung der Sicherungsposten
§ 32. Vorbereitung der Bauarbeiten
§ 33. Verhalten bei Bauarbeiten
§ 34. Lagerung von Arbeitsmitteln und Arbeitsstoffen
§ 35. Arbeiten an Weichen
§ 36. Arbeiten in der Nähe des Gefahrenraumes von Gleisen
5. Abschnitt
Kennzeichnung
§ 37. Signale
6. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen für Arbeitsmittel
§ 38. Abnahmeprüfung
§ 39. Wiederkehrende Prüfung
§ 40. Prüfung nach außergewöhnlichen Ereignissen
§ 41. Prüfung nach Aufstellung
§ 42. Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente
7. Abschnitt
Beschaffenheit von Arbeitsmitteln
§ 43. Drehscheiben und Schiebebühnen
§ 44. Seil- und Kettenzuganlagen
§ 45. Hemmschuhe
§ 46. Schienenfahrzeuge
§ 47. Führerstände von Triebfahrzeugen und Steuerwagen
8. Abschnitt
Schlussbestimmungen
§ 48. Übergangsbestimmungen
§ 49. In-Kraft-Treten