dem Buchenden die im Abs. 1 Z 1, 2, 3, 5 und 6 genannten Angaben zusammen mit der Reisebestätigung in schriftlicher Form auszuhändigen, unddem Buchenden die im Absatz eins, Ziffer eins, 2, 3, 5 und 6 genannten Angaben zusammen mit der Reisebestätigung in schriftlicher Form auszuhändigen, und