Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Basis- und Referenzzinssatzverordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 3
Inkrafttretensdatum
22.01.1999
Außerkrafttretensdatum
Index
21/01 Handelsrecht
Text
§ 3.Paragraph 3,
Für die Feststellung von Veränderungen des Basis- und des Referenzzinssatzes bleiben die zur Erleichterung der Umstellung der Marktteilnehmer auf den integrierten Euro-Geldmarkt für einen Übergangszeitraum vorgenommenen Veränderungen der in § 1 und 2 genannten Zinssätze der Europäischen Zentralbank außer Betracht. Für die Feststellung von Veränderungen des Basis- und des Referenzzinssatzes bleiben die zur Erleichterung der Umstellung der Marktteilnehmer auf den integrierten Euro-Geldmarkt für einen Übergangszeitraum vorgenommenen Veränderungen der in Paragraph eins und 2 genannten Zinssätze der Europäischen Zentralbank außer Betracht.
Schlagworte
Basiszinssatzverordnung
Zuletzt aktualisiert am
09.10.2012
Gesetzesnummer
10003667
Dokumentnummer
NOR12040685
Alte Dokumentnummer
N2199912836Y