Basis- und Referenzzinssatzverordnung
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 27 aus 1999,
Paragraph 3
22.01.1999
Für die Feststellung von Veränderungen des Basis- und des Referenzzinssatzes bleiben die zur Erleichterung der Umstellung der Marktteilnehmer auf den integrierten Euro-Geldmarkt für einen Übergangszeitraum vorgenommenen Veränderungen der in Paragraph eins und 2 genannten Zinssätze der Europäischen Zentralbank außer Betracht.