Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr - Ausnahmen § 3

Kurztitel

Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr - Ausnahmen

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 241/1999

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 3

Inkrafttretensdatum

22.07.1999

Außerkrafttretensdatum

Index

32/07 Stempel- und Rechtsgebühren, Stempelmarken

Text

Paragraph 3,

Wenn ein Bestandgeber am 30. Juni 1999 die Bewilligung zur Selbstberechnung der Gebühr nach Paragraph 3, Absatz 4, GebG gehabt hat, ist diesem zumutbar, die Gebühr für die weiterhin in seinem Betrieb abgeschlossenen gleichartigen Rechtsgeschäfte selbst zu berechnen.

Zuletzt aktualisiert am

27.09.2013

Gesetzesnummer

10005153

Dokumentnummer

NOR12057288

Alte Dokumentnummer

N3199913543U

Navigation im Suchergebnis