Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr - Ausnahmen
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 241 aus 1999,
Paragraph 3
22.07.1999
Wenn ein Bestandgeber am 30. Juni 1999 die Bewilligung zur Selbstberechnung der Gebühr nach Paragraph 3, Absatz 4, GebG gehabt hat, ist diesem zumutbar, die Gebühr für die weiterhin in seinem Betrieb abgeschlossenen gleichartigen Rechtsgeschäfte selbst zu berechnen.