Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Alkomatverordnung-Schiffahrt
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 3
Inkrafttretensdatum
22.05.1999
Außerkrafttretensdatum
Index
94/01 Schiffsverkehr
Text
Schulung
§ 3.Paragraph 3,
Die für die Ermächtigung erforderliche Schulung hat sich zu erstrecken
auf die Feststellung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Vornahme der Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt und auf die Bedeutung des Ergebnisses dieser Untersuchung für den Betroffenen sowie
auf die Wirkungsweise, die Handhabung und die zweckmäßige Anwendung der Alkomaten.
Zuletzt aktualisiert am
20.11.2018
Gesetzesnummer
10012937
Dokumentnummer
NOR12159810
Alte Dokumentnummer
N9199959537L