auf die Feststellung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Vornahme der Untersuchung der Atemluft auf Alkoholgehalt und auf die Bedeutung des Ergebnisses dieser Untersuchung für den Betroffenen sowie
Alkomatverordnung-Schiffahrt
Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 162 aus 1999,
römisch fünf
Paragraph 3
22.05.1999
94/01 Schiffsverkehr
Die für die Ermächtigung erforderliche Schulung hat sich zu erstrecken
20.11.2018
10012937
NOR12159810
N9199959537L